Scheinwerfer beim Slalom Gr.H

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir nicht sicher bei der Auslegung der DSMB-Regularien bezüglich der Frontscheinwerfer in der Gruppe H.
    Dort steht ja, daß eine "E-Geprüfte Minimalbeleuchtung vorhanden sein muß".


    Wie ist das dann aber, wenn es um die Frage geht, ob die Originalen Scheinwerfer partiell abgeklebt werden dürfen?
    Die Beleuchtung bleibt dann ja weiterhin vorhanden...


    Beispiele:

    • Offizieller Beitrag

    Rein interessehalber, was bringt das Abkleben, wenn man das Gewicht trotzdem mit sich führt?

    Ist der Hubraum noch so klein:
    Kackegal, der Lader drückt's schon rein.

  • Gut. Ob sinnlos oder persönlicher Geschmack, das sollte erstmal egal sein. :tongue:
    Die Frage war ja, ob solch ein Abkleben erlaubt ist? :rtfm:
    Sowohl mit den benannten "Kreuzen", oder eben mit passendem Aufkleber a-la Cup-Polo. :D


    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe. (Walter Röhrl)

  • Ausschnitt Art.25 Gruppe H Reglement 2018:


    >Bauartgeprüfte Frontscheinwerfer dürfen nicht verändert
    werden. Die Leuchtwirkung sonstiger vorgeschriebener
    Mindestbeleuchtung muss in einem Abstand von 5 Metern
    deutlich sichtbar sein.<


    Unter -nicht verändern- deute ich für mich auch das abkleben, bzw teilweise bekleben oder abdunkeln etc. Also kurz gesagt, ECE / EG Scheinwerfer so einbauen, wie er ist und gut ist.


    Gruß

    Bringt auch nix wenn Du nach Boss riechst, aber wie Hugo aussiehst! :rolleyes: Gas ist Rechts!