Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher bei der Auslegung der DSMB-Regularien bezüglich der Frontscheinwerfer in der Gruppe H.
Dort steht ja, daß eine "E-Geprüfte Minimalbeleuchtung vorhanden sein muß".
Wie ist das dann aber, wenn es um die Frage geht, ob die Originalen Scheinwerfer partiell abgeklebt werden dürfen?
Die Beleuchtung bleibt dann ja weiterhin vorhanden...
Beispiele: