H fähiger Motorumbau

  • Wie war das nochmal mit Motorumbauten und H Fähigkeit?


    Innerhalb welcher Frist nach EZ musste das Auto umgebaut sein, damit die Sache H fähig bleibt?


    Konkret geht es um ein Auto mit Erstzulassung 85, welches 1991 auf einen anderen Motor umgebaut wurde. Eingetragen wurde das alles 1991.

  • Hi


    den Motor muß es serienmäßig im Auto gegeben haben, ansonsten ist es unzulässig.


    Zitat

    3.2.3. Motor und Antrieb
    3.2.3.1. Motor Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig. Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössi- sche Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig. Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig. Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.


    Wenn es den Motor nicht original in dem Auto gab, wird es schwierig.


    Zitat

    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen- falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes- tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.


    guck mal hier rein


    http://r.search.yahoo.com/_ylt…l6miRZa3ZH7IjemPr89A15Ss-


    am besten beim TÜV fragen wie das aussieht, weil der Motor wurde ja schon vor ablauf der 10 Jahre eingebaut und auch eingetragen.

  • In seinem fall sollte es sowieso kein problem geben da damals schon eingetragen.


    In dem ersten punkt widersprichst du dir selber mit dem zweiten zitat:


    "Wenn eine Änderung in den ersten zehn jahren nach Erstzulassung hätte erfolgen können ist sie zulässig."


    Natürlich weiss ich nicht ob es damals möglich gewesen wäre einen V8 bigblock im polo eingetragen zu bekommen. Aber wenn man einen golf 2 90ps motor in ein polo bj.80 einbaut sollte das auch damals schon möglich gewesen sein.
    Mfg

  • Nene, so einfach ist das nicht.


    Lt. H-Regelung dürfen keine Motoren aus anderen Modellen verbaut werden.


    Wenn man also in einen 85er Polo den Motor aus einem 91er einbaut ist das streng genommen nicht H-Konform, weil es diesen Motor im 85er nicht gegeben hat.


    In diesem Punkt ist aber ein Widerspruch in sich, da es an anderer Stelle ja heißt:
    Umbauten im Zeitraum 10 Jahre nach EZ sind H-Konform, wenn sie eingetragen sind.


    Das bezieht sich auch auf Umbauten die in diesem Zeitraum möglich gewesen wären.


    Jeder Prüfstelleningeneur interpretiert die H-Bestimmungen anders, von daher ist es wohl am besten solche Sachen im Vorfeld beim TÜV deines geringsten Mißtrauens abzuklären.


    Viele Grüße
    Dirk

  • Zitat

    In dem ersten punkt widersprichst du dir selber mit dem zweiten zitat:


    Nene, ich widerspreche mir garnicht,
    schau doch den Link, da habe ich alles rauskopiert,
    wenn sich jemand widerspricht, dann der Ersteller dieses Anforderungkataloges.


    In dem Fall würd ich echt mal zum Prüfer gehen,
    vielleicht gehts ja, weil es vor ablauf der 10 Jahre eingetragen wurde.


    Zitat

    Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig. Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössi- sche Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.


    Frag doch mal bei VW nach, ob es eine Werksfreigabe dafür gibt.


    Um was für einen Motor handelt es sich überhaupt?

  • Also wenn ich mir manche Umbauten mit'm H auf den Kennzeichen angucke, dann kann man sich das nur über einen weiten Ermessensspielraum des Tüvs (in Verbindung mit Vitamin B :D ) erklären. Viele Autos wurden ja z.B. auf V8 umgebaut, obwohl es ab Werk maximal 6 Zylinder gab und die jetzt trotzdem ein H auf dem Kennzeichen tragen. Könnten solche Umbauten eigentlich bei einem Tüv Besuch aberkannt und die H-Zulassung gestrichen werden, wenn man an den Falschen gerät?

  • Hi,
    Vereinfacht ausgedrückt, darf man alle Teile verbauen die es 10 Jahre nach der Erstzulassung gab und bekommt diese auch noch heute H konform eingetragen!


    Beim motor, muss dieser aus dem Modell sein. Also z.b. Typ 86c! Da geht es nicht um Modell Jahre.....


    Gruß Bernd

  • Wenn man belegen kann, dass die Motorengeneration auch Typ-übergreifend verbaut wurde, sollte das auch problemlos gehen. Beispiel: Hydromotor im Typ 86. Die Empfehlung lautet wie immer gebetsmühlenartig: besser vorher mit dem TÜVer des geringsten Misstrauens sprechen.